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Standesamtliche Trauungen

 

Zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot)!

Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) ist vom Brautpaar selbst beim zuständigen Standesamt durchzuführen!

Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann nicht vom Romantikschloss Ottersbach für Sie durchgeführt werden.

Braut und Bräutigam sollten nach Möglichkeit gemeinsam beim Standesamt einen Termin vereinbaren

Das zuständige Standesamt für die Ermittlung der Ehefähigkeit ist:

a) Für Brautpaare mit Hauptwohnsitz in Österreich: das Standesamt des Hauptwohnsitzes des Mannes oder der Frau.

b) Für Brautpaare mit derzeitigem Hauptwohnsitz im Ausland Mann oder Frau hatten, jedoch früher einen Hauptwohnsitz in Österreich: Das Standesamt des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich.

c) Für Brautpaare die im Ausland wohnen und nie einen Hauptwohnsitz in Österreich hatten: Standesamt Wien-Innere Stadt, 1082 Wien, Schlesingerplatz 4 Tel.: 01/40134-99-08581 Achtung! Mindestens 3 Monate vor der standesamtlichen Trauung mit dem Standesamt Wien-Innere Stadt Kontakt aufnehmen.

Die bei Ihrem Standesamt erstellte Niederschrift samt Originaldokumenten ist anschließend dem Standesamt Großklein zu übermitteln.

Bitte bei Ihrem Standesamt die Unterlagen so zeitgerecht einreichen, dass Niederschrift und Dokumente mindestens 14 Tage vor der standesamtlichen Trauung dem Standesamt Großklein übermittelt werden können.

Niederschrift und Dokumente können von Ihrem Standesamt an das Standesamt Großklein direkt übersandt werden (Adresse: Standesamtsverband Großklein, 8452 Großklein 9), oder besser Sie geben die Niederschrift und Originaldokumente persönlich im Standesamt Großklein ab.

Für österreichische Staatsbürger:

Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate).
Wird von dem Standesamt ausgestellt, welches Ihre Geburtsurkunde ausgestellt hat. Achtung: Die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend!

Staatsbürgerschaftsnachweis

Wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt.

Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel, Meldebescheinigung, etc.)

Nachweis akademischer Grade (Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde, etc.)

Geburtsurkunde der gemeinsamen vorehelichen Kinder

Heiratsurkunden aller Vorehen

Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des/der früheren Ehepartner

Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss aller Vorehen.
Achtung: Auf dem Scheidungsurteil/beschluss muss die Rechtskraft vermerkt sein!

Für Staatsbürger anderer Staaten

Bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt nach.
Die Rechtsvorschriften der verschiedenen Staaten sind so unterschiedlich, dass nur für jede Person individuell eine Aussage getroffen werden kann.

Grundsätzlich sind jedenfalls erforderlich:
- Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, o.ä.
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Reisepass)
- Nachweis des Wohnsitzes
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss aller Vorehen
- Nachweis akademischer Grade
- Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder
Achtung: Alle Dokumente sind gegebenenfalls als Originaldokumente und in Übersetzung vorzulegen!

Zusätzlich ist jedenfalls eine Bestätigung der Ehefähigkeit des Heimatstaates notwendig.
D.h. dass Ihr Heimatsstandesamt bzw. die Vertretungsbehörde Ihres Heimatstaates bestätigt, dass sie aufgrund der Rechtsvorschriften Ihres Heimatstaates heiraten dürfen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis für Deutschland, etc.).

Standesamt Grossklein:
+43 (0)3456 / 2289 oder +43 (0)3456 / 5038
Hr. Rüdiger Hoffmann
Em@il: gde@grossklein.steiermark.at
Internet: www.grossklein-online.at

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