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Standesamtliche Trauungen
Zur Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot)!Die Ermittlung der Ehefähigkeit (Aufgebot) ist vom Brautpaar selbst beim zuständigen Standesamt durchzuführen! Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann nicht vom Romantikschloss Ottersbach für Sie durchgeführt werden. Braut und Bräutigam sollten nach Möglichkeit gemeinsam beim Standesamt einen Termin vereinbaren Das zuständige Standesamt für die Ermittlung der Ehefähigkeit ist:a) Für Brautpaare mit Hauptwohnsitz in Österreich: das Standesamt des Hauptwohnsitzes des Mannes oder der Frau. b) Für Brautpaare mit derzeitigem Hauptwohnsitz im Ausland Mann oder Frau hatten, jedoch früher einen Hauptwohnsitz in Österreich: Das Standesamt des letzten Hauptwohnsitzes in Österreich. c) Für Brautpaare die im Ausland wohnen und nie einen Hauptwohnsitz in Österreich hatten: Standesamt Wien-Innere Stadt, 1082 Wien, Schlesingerplatz 4 Tel.: 01/40134-99-08581 Achtung! Mindestens 3 Monate vor der standesamtlichen Trauung mit dem Standesamt Wien-Innere Stadt Kontakt aufnehmen. Die bei Ihrem Standesamt erstellte Niederschrift samt Originaldokumenten ist anschließend dem Standesamt Großklein zu übermitteln. Bitte bei Ihrem Standesamt die Unterlagen so zeitgerecht einreichen, dass Niederschrift und Dokumente mindestens 14 Tage vor der standesamtlichen Trauung dem Standesamt Großklein übermittelt werden können. Niederschrift und Dokumente können von Ihrem Standesamt an das Standesamt Großklein direkt übersandt werden (Adresse: Standesamtsverband Großklein, 8452 Großklein 9), oder besser Sie geben die Niederschrift und Originaldokumente persönlich im Standesamt Großklein ab. Für österreichische Staatsbürger:Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate). StaatsbürgerschaftsnachweisWird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel, Meldebescheinigung, etc.) Nachweis akademischer Grade (Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde, etc.) Geburtsurkunde der gemeinsamen vorehelichen Kinder Heiratsurkunden aller Vorehen Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des/der früheren Ehepartner Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss aller Vorehen. Für Staatsbürger anderer Staaten Bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt nach. Grundsätzlich sind jedenfalls erforderlich: Zusätzlich ist jedenfalls eine Bestätigung der Ehefähigkeit des Heimatstaates notwendig. Standesamt Grossklein: |
